Bekanntmachung der

Ersten Satzung zur Änderung der

Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung

der Gemeinde Oberaudorf (BGS/WAS) vom 26.11.2019

 

(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf).

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.10.2023 die Erste Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/WAS) vom 26.11.2019 erlassen. Diese tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt vom 15.11.2023 bis einschließlich 15.12.2023 öffentlich aus.

II.

Darüber hinaus ist der vollständige Text der Ersten Satzung zur Änderung der Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Oberaudorf (BGS/WAS) vom 26.11.2019 im Internet  unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.

 

Oberaudorf, den 13.11.2023

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

pdf.pngErste_Änderungssatzung_vom_10.11.2023_zur_BGS-WAS_vom_26.11.2019.pdf154.23 KB