Bekanntmachung

Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

 In seiner Sitzung vom 05.09.2019 hat der Bau-, Umwelt- und Straßenausschuss folgenden Beschluss gefasst:

 Es ist beabsichtigt, nach Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG), den öffentlichen Feld- und Waldweg

„Weg von Schindlberg nach Zaglach“

 Bestandsverzeichnis Niederaudorf, Nr. 29, vollständig einzuziehen.

Der Zeitpunkt der Einziehung ist voraussichtlich der 31.12.2019.

Dieses Vorhaben wird hiermit nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG bekannt gemacht.

Einwendungen können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Oberaudorf, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf, Zimmer 3, Ordnungsamt oder Zimmer Nr. 12, Bauamt, erhoben werden. Ein Lageplan mit Einzeichnung des zur Einziehung vorgesehenen Verlaufes kann dort während der allgemeinen Dienst-stunden eingesehen werden.

Die Widmungsunterlagen liegen dort ebenfalls während der allgemeinen Dienst-stunden zur Einsicht auf.

Oberaudorf, 09.09.2019

i.V.

Holzmaier

Zweiter Bürgermeister