Pressemitteilung 

 
   

 


Gefahr  für  Obstbäume  und  Sträucher:  Bakterieller  Feuerbrand  zurück  im  Landkreis  Rosenheim 

Nach vielen Jahren ist der bakterielle Feuerbrand wieder im Landkreis Rosenheim nachgewiesen  worden. Zuletzt gab es hier 2013 eine größere Infektionswelle. Der Erreger kann Obstbäume wie  Apfel, Birnen und Quitten schwer schädigen und sogar zum Absterben bringen. Streuobstberater  Martin Landes rät zu größter Vorsicht. 

Besonders stark fällt der Befall an Weißdorn, Quitte und Birne auf. Aber auch Apfel, Eberesche  und Mispel werden häufig von der gefährlichen Erkrankung befallen. Bisher nicht vom bakteriellen  Feuerbrand befallen werden Steinobst, also alle zwetschgen- und kirschenartigen Gehölze. 

Die Infektion beginnt meist zur Blütezeit. Plötzlich welkende und schwarz verfärbte Triebe deuten  auf eine Feuerbrandinfektion hin. Will man Feuerbrand gegenüber anderen Krankheiten abgrenzen  lohnt sich ein intensiver Blick auf den Blattstiel. Ist dieser noch intensiv grün gefärbt, während  andere Bereiche des Blattes dunkelbraun, schwarz oder verdorrt sind, handelt es sich in der Regel  nicht um Feuerbrand. Ein eindeutiges Indiz hingegen, das aber nur bei schwülwarmer Witterung  und fortgeschrittener Infektion beobachtet werden kann, sind kleine gelbe Schleimtröpfchen die  aus der Rinde von jungen befallenen Trieben austreten. 

Liegt  ein  Befall  vor,  bleibt  nur  noch  der Griff  zur  Astschere  und  zur  Säge.  „Es  ist  wichtig  die  befallenen Stellen großzügig zurückzuschneiden. Dabei sollte ungefähr 30 Zentimeter ins gesunde  Holz  geschnitten  werden.  Nur  so  Kann  die  Ausbreitung  im  Baum  und  die  Übertragung  auf  umliegende Pflanzen vermieden werden. Bei besonders starkem Befall, muss der Baum gefällt  werden“, weiß Streuobstberater Martin Landes.  

Um  die  Krankheit  nicht  zu  verschleppen  muss  das  Werkzeug  regelmäßig  desinfiziert  werden.  Gärtnerinnen und Gärtner können das benutzte Werkzeug hierfür entweder gründlich abflämmen,  oder eine ca. 70-prozentige Spirituslösung nutzen.  

Außerdem sollte befallenes Schnittgut keinesfalls im Kompost oder bei der Grüngutsammelstelle  entsorgt werden. Besser ist es, kleine Mengen in der Restmülltonne zu entsorgen oder vor Ort  unter Aufsicht zu verbrennen. Eine befestigte Feuerstelle, wie etwa eine Feuerschale ist hier eine  risikoarme  Lösung.  Größere  Mengen  Schnittgut  können  als  Sperrmüll  an  den  Wertstoffhöfen  entsorgt werden. 

Weitere Information gibt es bei der bayrischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) online unter  www.lfl.bayern.de/ips/kleingarten/035205/, sowie bei der Kreisfachberatung für Gartenkultur und  Landespflege unter der E-Mail: gartenkultur@lra-ro.bayern.de oder telefonisch unter 08031 392  3332.