Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

www.landkreis-rosenheim.de

P R E S S E M I T T E I L U N G   Kinderschutzbund Rosenheim

„Wir hören zu“ – Kinderschutzbund sucht neue Telefonberater:innen
Schulung startet im Frühjahr 2026

Manchmal reicht ein Gespräch, um wieder Luft holen zu können. „Seit einem Anruf bei euch ist mein Leben wieder ruhiger geworden und ich auch. Danke dafür!“, schrieb ein Jugendlicher nach seinem Gespräch mit der „Nummer gegen Kummer“. Solche Sätze zeigen, wie wertvoll es ist, wenn jemand zuhört – einfach da ist, ohne zu werten.

Der Kinderschutzbund Rosenheim sucht Menschen, die genau das tun möchten: zuhören, stärken, Halt geben. Nicht als Profis, sondern als engagierte Mitmenschen, die ihre Zeit sinnvoll einsetzen möchten. Darüber reden hilft: Mehr als 5.000 Kinder und Jugendliche sowie rund 500 Eltern greifen jedes Jahr zum Telefon, weil sie jemanden brauchen, der ihnen zuhört. Doch die derzeit knapp 30 Ehrenamtlichen beim Kinderschutzbund Rosenheim reichen dafür längst nicht aus. Deshalb startet am 24. Februar 2026 eine neue Ausbildung für das Ehrenamt am Kinder- und Jugendtelefon sowie am Elterntelefon. Einsatzorte sind dabei Rosenheim oder Wasserburg.

Die Schulung umfasst mehrere Abendtermine und ein Wochenende, ergänzt durch Hospitationen am Telefon und am Ende gibt es eine Teilnahmebestätigung. Nach der Schulung übernehmen die Ehrenamtlichen zwei Dienste á 3 Stunden pro Monat – individuell flexibel planbar und je nach Wohnort in Rosenheim oder Wasserburg. Fachliche Begleitung durch Praxisanleitung und Supervision sorgt dafür, dass niemand mit belastenden Situationen allein bleibt.

„Unsere Berater:innen schenken Zeit, Empathie und Ruhe – das ist unser wichtigstes Werkzeug“, erklärt Judith Santer, Koordinatorin der Beratungstelefone beim Kinderschutzbund Rosenheim. Eine Ehrenamtliche ergänzt: „Ich bin schon eine ganze Weile dabei, manchmal berührt es mich wirklich tief. Und gleichzeitig gehe ich jedes Mal mit dem Gefühl nach Hause, wirklich unterstützt zu haben.“

Wer gut zuhören kann, offen ist für ganz unterschiedliche Lebensentwürfe und Lust hat, Teil eines starken Teams zu werden, ist herzlich willkommen. Auch wer bisher nicht an ein Ehrenamt gedacht hat, kann hier einen sinnvollen und bereichernden Ausgleich zum Alltag finden.

Interessierte können ein unverbindliches Infogespräch vereinbaren:
Judith Santer, Kinder-/Jugendtelefon & Elterntelefon
Tel. 0170 3711775 · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-rosenheim.de oder www.nummergegenkummer.de.

pdf.png20251128_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf22.94 KBpdf.png20251128_Bekanntmachung_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf1.59 MB

Jedes Kind braucht einen verlässlichen Fürsprecher, der seine Interessen vertritt. Wenn Eltern ausfallen, bestellt das Familiengericht einen Vormund, der die Interessen des Kindes vertritt – bis es selbst Entscheidungen treffen kann oder die Eltern die Verantwortung wieder übernehmen können. Besonders Ehrenamtliche können hier viel bewirken. Eine Koordinierungsstelle im Landkreis Rosenheim fördert dieses Engagement.

Seit einem Jahr unterstützt Rahel Wacker im Kreisjugendamt ehrenamtliche Vormünder und wirbt neue Interessierte. „Die Aufgaben und der Verlauf der Vormundschaft orientieren sich immer am Leben des Kindes. Es gibt ein Paar Aufgaben, die auf jeden Fall kommen werden, aber im Grunde umfasst das Ehrenamt ein Spektrum. Je nach Alter des Kindes, kann die Vormundschaft nur ein paar Monate oder auch mehrere Jahre andauern“, so die Koordinatorin. Weil die Lebensumstände jedes Kindes unterschiedlich sind, ist das Kreisjugedamt auf der Suche nach Ehrenamtlichen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen. „Erst wenn es einen Pool an möglichen Vormündern gibt, können wir wirklich nach der passenden Person suchen“, verdeutlicht Wacker.

Ein Vormund entscheidet etwa über die Schulwahl, eine Ausbildung, medizinische Eingriffe oder beantragt Sozialleistungen. Die Bestellung eines Vormunds erfolgt immer durch das Familiengericht – etwa, wenn Eltern versterben oder sich nicht kümmern können. Geeignete Personen, zum Beispiel Mitarbeitende des Jugendamtes, eines Vormundschaftsvereins oder Ehrenamtliche schlägt das Jugendamt vor.

Eine Gesetzesänderung von 2023 stärkt das Ehrenamt und die Rechte der Kinder. Während berufliche Vormünder viele Fälle betreuen, kümmern sich Ehrenamtliche meist nur um ein oder zwei Kinder – und können so eine enge, tragfähige Beziehung aufbauen, die oft über die Volljährigkeit hinausgeht.

Am Donnerstag, den 16. Oktober findet ab 18.30 Uhr ein kostenfreier Info-Abend für alle Interessierten im Landratsamt Rosenheim, Wittelsbacherstraße 53 statt. Anmeldung und Infos unter: www.landkreis-rosenheim.de

Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.

Fünf Grundstücke für Einzelhäuser und zwölf Grundstücke für Doppelhäuser werden nun an private Eigentümer verkauft.

Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspeise je m² orientieren sich an den gültigen Bodenrichtwerten (derzeit 900,-- €, inklusiv Erschließungskosten, zzgl. Maklergebühr). Die Vermarktung erfolgt über das Immobiliencenter der Sparkasse Rosenheim-Bad Aibling.

 

Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.

Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.

Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind nur möglich, wenn die dafür geltenden Richtlinien sowie die damit verbundenen Vertragsbedingungen akzeptiert und per Unterschrift bestätigt werden.

Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.

Den vollständigen Text der Richtlinie und den Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen, finden Sie hier :pdf.png

Richtlinien_neu_ab_09.2025_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Am_Heimfeld.pdf298.16 KB

Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung gerne.

 

Oberaudorf, den 17.09.2025

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister