Der Wahlleiter der Gemeinde Oberaudorf

 

Bekanntmachung 

der Sitzung des Wahlausschusses

zur nochmaligen Befassung über die Ablehnung von gewählten Bewerbern

für die Gemeinderatswahl vom 08.03.2026

 

Die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses nach Art. 19 Abs. des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) fand statt am Mittwoch, den 11.03.2026 statt.

Nachdem gemäß der Wochenfrist des Art. 47 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz zur Annahme der Wahl eine gewählte Person die Wahl fristgerecht und schriftlich abgelehnt hat, muss der Gemeindewahlausschuss über die Wirksamkeit dieser Ablehnung entscheiden.

Deshalb findet am

Mittwoch, den 01. April 2026 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses,

Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf,

eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen (Art. 17 Abs. 2 GLKrWG). In diesen Fällen berät und entscheidet er in nichtöffentlicher Sitzung über den Ausschluss der Öffentlichkeit. Beschlüsse, die in nichtöffentlicher Sitzung gefasst wurden, werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Am Falle der Feststellung des Wahlausschusses, dass die Wahl zum Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied wirksam abgelehnt wurde, rückt ein Listennachfolger nach. Dieser wird vom Gemeindewahlleiter schriftlich verständigt.

Oberaudorf, 25.03.2026

Seebacher

Gemeindewahlleiter

 

Das abschließende Ergebnis der Wahl des Gemeinderats am 8. März 2026 finden Sie hier: 

 

pdf.png20260316_Bekanntmachung_abschließendes_Wahlergebnis_Gemeinderat_16.03.2026.pdf110.65 KB

Das abschließende Ergebnis der Wahl des Ersten Bürgermeister finden Sie hier 

 

pdf.png20260312_Bekanntmachung_abschließendes_Ergebnis_Erster_Bürgermeister.pdf353.63 KB

Bürgermeister

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Landrat

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Gemeinderat

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Kreistag

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