Veranstaltungshinweis:

Brenner-Nordzulauf lädt zum Gespräch ein

Sprechstunde mit Planausstellung

Das Team des Bahnprojekts Brenner-Nordzulaufs lädt im April Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Oberaudorf zu einer Sprechstunde mit angeschlossener Planausstellung ein. Die Ingenieur:innen erklären im Gespräch den konkreten Streckenverlauf im Gemeindegebiet und Bauwerke wie Tunnel und Brücken anhand von Höhen- und Lageplänen. Anwohnerinnen und Anwohner haben so die Möglichkeit, sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen und im direkten Austausch individuelle Fragen zu klären.

Mittwoch, 10.04.2024 von 16 bis 20 Uhr
Kursaal, Kufsteiner Str. 4, 83080 Oberaudorf


Die Veranstaltung ist zwischen 16 und 20 Uhr offen. Alle Interessierte können frei wählen, wann sie die Sprechstunde im genannten Zeitraum wahrnehmen. Vor Ort kann es zu kleineren Wartezeiten kommen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Mittwoch, den 20.03.2024 wird in der Zeit von 13 bis ca. 15 Uhr eine Wartung unserer Telefonanlage durchgeführt. Wir sind daher leider in dieser Zeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar.

Wir bitten um Verständnis.

Gemeinde Oberaudorf

 

 

 

Liebe Bürger,

liebe Bürgerinnen,

die Brücke über den Auerbach wird erneuert.

Die Brücke wird wegen erheblichen, nicht mehr reparablen Schäden durch einen Neubau ersetzt.

Die Arbeiten beginnen mit dem Abriss der Brücke im März und werden voraussichtlich bis in den Sommer andauern.

Bis die neue Brücke wieder betreten werden kann, bitten wir Sie die Brücke an der Hauptstraße zu benutzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und verbleiben

mit herzlichen Grüßen,

Ihr Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister

 

pdfNeubau_Bruecke_Auerbach_2024.pdf424.59 kB

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim


wirtschaftsfoerderung@lra-rosenheim.de

Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim

www.landkreis-rosenheim.de

Am Donnerstag, den 28.03.2024, findet um 14.00 Uhr im Foyer des Rathauses Oberaudorf eine Versteigerung verschiedener Fundsachen statt (Fahrräder, diverse andere Artikel).

Die Gemeinde Oberaudorf bietet zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den

Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als

 

staatlich anerkannte(r) Erzieher(in) (m/w/d) an.

Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als

 

staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d)

 

an.

Kurzinformation vom Pflegestützpunkt Rosenheim: 

Leistungsanpassung für Millionen Pflegebedürftige –  

das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)  

PRESSEMITTEILUNG / Bayerisches Landesamt für Statistik vom 26.01.24

Bitte geben Sie Auskunft: „Mikrozensus 2024“ startet in Bayern – 60 000 Haushalte werden befragt

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet die Bürgerinnen und Bürger des Freistaats um ihre Unterstützung und Mitarbeit bei der Erhebung Logo des Mikrozensus

 

        

Wahlhelfer (m/w/d) für die Europawahl am 09. Juni 2024 gesucht!

Am Sonntag, den 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Dafür sucht die Gemeinde Oberaudorf wieder engagierte Wahlhelfer (m/w/d). Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist die Gemeinde auf die Unterstützung von ehrenamtlichen Wahlhelfern angewiesen.

Wahlhelfer (m/w/d) können alle Personen werden, die zu dieser Wahl stimmberechtigt sind. Zu den Aufgaben am Wahltag zählen u.a. die Ausgabe der Stimmzettel, die Unterstützung und die Überwachung der Stimmabgaben sowie die Auszählung der Stimmzettel nach Beendigung der Wahl.

Für diese Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 Euro ausbezahlt.

Bei Interesse oder Fragen können Sie sich gerne an das Wahlamt Oberaudorf unter der Rufnummer 08033/301-24 (Herr Stuhlreiter) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder unter der Rufnummer 08033/301-19 (Frau Schmaus) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden.

Wir bitten Sie bei Interesse, Ihre Meldung bis spätestens Freitag,03.05.2024 bei uns abzugeben.

 

Die Gemeindewerke Oberaudorf sind für die sichere Strom‐ und Trinkwasserversorgung sowie weitere Aufgaben im Gemeindegebiet verantwortlich. 

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung  mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende Anordnung:

 

Der Wanderweg „Langweilsteg“ (Fußweg zwischen den Ortsteilen Grub und Wall) wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume) gesperrt.

Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen  deutlich auszuschildern.

Begründung:

 

Auf die Wegetrasse sind Bäume gestürzt.  Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!

Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.

Oberaudorf, 19.12.2023

Dr. Bernhardt

Erster Bürgermeister

 

Die Gemeinde Oberaudorf erlässt aufgrund von Art. 6 und 7 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Art. 24 Abs. 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) folgende

Anordnung:

 

Der Wanderweg zwischen Hocheck – Ramserer Stein und Mühlau wird bis auf Weiteres, vollständig wegen Unterbrechung (umgestürzte Bäume und weggebrochene Wegtrasse) gesperrt.

Die Gefahrenstelle ist abzusichern, die Sperrung des Weges ist an beiden Zugängen  deutlich auszuschildern.

 

Begründung:

 

Auf die Wegetrasse sind zahlreiche Bäume auf Grund Schneedruck gestürzt. Ebenso ist die Wegtrasse teilweise weggebrochen. Der Weg ist damit nicht mehr durchgängig begehbar. Aus Sicherheitsgründen wird der Weg gesperrt!

Einem Rechtsmittel gegen diese Anordnung wird die aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 2 VwGO untersagt.

Oberaudorf, 18.12.2023

Dr. Bernhardt

Erster Bürgermeister

Das staatliche Gesundheitsamt Rosenheim in Kooperation mit der Gesundheitsregionplus des Landkreise Rosenheim informiert dieses Jahr in verschiedenen Angeboten über Präventionsmöglichkeiten und gesundheitliche Folgen von Einsamkeit.

Nr. 51/2023

Bayreuth,10.08.2023

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

PRESSEMITTEILUNG vom 6. Juli 2023

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“ / Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung für besonderes Engagement bei Digitalisierung

Die Gemeindeverwaltung Oberaudorf wird „Digitales Amt“. Die Kommune erhielt jetzt die neue Auszeichnung von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. Als „Digitales Amt“ dürfen sich bayerische Kommunen bezeichnen, die bereits mindestens 50 kommunale und zentrale Online-Verfahren im sogenannten BayernPortal verlinkt haben. Diese Kommunen werden zudem auf der Webseite des Staatsministeriums für Digitales veröffentlicht, um zu zeigen, welche Kommunen bei der Digitalisierung bereits gut vorangekommen sind.

Digitalministerin Gerlach erklärte: „Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Kommunen in den nächsten Monaten. Einige sind hier bereits vorbildlich unterwegs. Mit unserem neuen Prädikat ´Digitales Amt´ wollen wir nicht nur das Engagement dieser Gemeinden, Städte und Landkreise würdigen. Wir wollen auch den Bürgerinnen und Bürgern dort zeigen: Schaut her, hier könnt Ihr viele Eurer Anliegen schon online erledigen.“

Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt betonte: „Die digitale Bereitstellung von verschiedensten Angeboten reduziert die Notwendigkeit von Amtsgängen. Damit sind unsere Bürger in vielen Belangen nicht mehr an unsere Öffnungszeiten gebunden. Gleichermaßen werden wir das Angebot vor Ort natürlich nicht reduzieren, wir wollen aber durch die online Dienste unseren Service für den Bürger verbessern und flexibilisieren“

Um das Prädikat „Digitales Amt“ zu erhalten, müssen interessierte Kommunen mindestens 50 rein kommunale oder zentrale Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhalten die Kommunen ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“, ein Online-Signet für Ihre Website und sie werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht.

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit. Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern können diese Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms für die erstmalige Bereitstellung von Online-Diensten erhalten. Mit dem „Grundkurs Digitallotse“ vermittelt das Digitalministerium rechtliche und organisatorische Grundlagen zur kommunalen Digitalisierung.

Weitere Informationen zum Prädikat „Digitales Amt“ finden Sie hier: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/digitales-amt

 

digitale_Plakette_Digitales_Amt.png

 

 

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Pressemitteilung

 

Mit dem KlimaTicket Tirol über die Grenze nach Bayern – Erweiterung der von landesweit-gültigen Netzkarten bis nach Kiefersfelden und Oberaudorf

  • Ab 1. Juli 2023 mit den landesweiten KlimaTickets auch die Züge der Bayerischen Oberlandbahn GmbH (BRB) zwischen Kufstein, Kiefersfelden und Oberaudorf nutzen
  • 12000 BewohnerInnen der Grenzgemeinden profitieren von der überregionalen VVT-Erweiterung
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Kufstein mobil und Euregio Inntal mit VVT, BRB, dem Landkreis Rosenheim, den Gemeinden sowie der Rosenheimer Verkehrsgesellschaft

 

Liebe Eltern,

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden: 

 

 

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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf

 

Die  Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben. 

 

Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben

Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)  

 

In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176 / 43448572

 

 

BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

Wittelsbacherstraße 38

  83022 Rosenheim  

 

 

Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf

 

Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.

Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.

Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

 

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:

 

  • Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
  • Ein Tagesticket kostet 5,- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:

  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen

drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022

Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.

Die Gemeinde Oberaudorf sucht zur Ergänzung für das Reinigungsteam eine Reinigungskraft (m/w/d).

 

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern 

Neuregelung der Grundsteuer 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie  fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der  Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

 

 

Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und
Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter
Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und
neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.

 

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

 

pdf.pngSatzung_über_die_Herstellung_und_Ablösung_von_Kinderspielplätzen_Spielplatzsatzung_SpPS_En.pdf279.72 KB

pdf.pngBekanntmachung_Spielplatzsatzung_03-2022.pdf277.85 KB

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

pdf.pngParkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB

pdf.pngBekanntmachung_Parkgebührenordnung_04-2022.pdf276.06 KB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir beobachten Tag für Tag fassungslos das Geschehen in der Ukraine. Die Anzahl der Flüchtigen steigt aufgrund der unfassbaren Situation vor Ort täglich. Der Landkreis befindet sich für die Koordination der Flüchtlingshilfe in enger Koordination mit den Kommunen. Wichtig für alle Privatbürger die helfen wollen, aber auch alle Flüchtigen, ist der Informationslink des Landkreises: https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab= Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Bernhardt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute hatte ich die Freude, zusammen mit unserem Seniorenbeauftragten Josef Gasteiger, Frau Nicole Hübel begrüßen zu dürfen. Frau Hübel ist für den Pflegestützpunkt Rosenheim des südlichen Landkreises zuständig, der ab sofort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.

 

Presseinformation:

 

Land Tirol, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 1902 | Fax +43 512 508 741905 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | DVR: 0059463

 

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.

Erhältlich im App Store und auf Google Play.

Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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