Pressemitteilung Nr. 112 vom 8. Oktober 2020

Sachstand des Raumordnungsverfahrens    

Rund 30.000 Stellungnahmen zum Brenner-Nordzulauf

 

Im seit 29. Mai laufenden Raumordnungsverfahren zum Brenner-Nordzulauf sind bei der Regierung von Oberbayern als höherer Landesplanungsbehörde insgesamt rund 30.000 Stellungnahmen eingegangen. In der ersten Verfahrensphase, dem sogenannten Beteiligungsverfahren, hatten Bürger, betroffene Kommunen, Behörden, Verbände und Organisationen bis einschließlich 24. Juli die Gelegenheit, Stellungnahmen zum Vorhaben abzugeben. Derzeit erfolgt die inhaltliche Prüfung und Auswertung im Hinblick auf raumbedeutsame Belange. Mit einem Ergebnis des Verfahrens ist voraussichtlich bis Ende des Jahres zu rechnen. 

Die Mehrzahl der Stellungnahmen haben Bürgerinnen und Bürger aus dem Planungsraum abgegeben, der das Gebiet zwischen der Gemeinde Tuntenhausen (Landkreis Rosenheim) und der Staatsgrenze zu Österreich umfasst. Darüber hinaus haben sich 27 Kommunen, 22 Fachstellen und -behörden, 47 Verbände, Vereine und sonstige Träger öffentlicher Belange geäußert. Im Rahmen der grenzüberschreitenden Beteiligung gingen zudem Stellungnahmen von zwei Tiroler Kommunen sowie zwei Tiroler Fachstellen ein.

Inhaltlich stehen im Fokus Äußerungen zu Belangen des Immissionsschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, von Natur und Landschaft, des Verkehrs und der Siedlungsstruktur. Die erfassten raumbedeutsamen Belange werden unter dem Maßstab der einschlägigen Erfordernisse der Raumordnung bewertet und fließen in eine Gesamtabwägung ein.

Deren Ergebnis ist die sogenannte landesplanerische Beurteilung, die den Abschluss des Raumordnungsverfahrens bildet. Dieses fachbehördliche Gutachten stellt fest, ob ein Vorhaben oder eine Variante davon raumverträglich, nicht raumverträglich oder unter bestimmten Maßgaben raumverträglich ist. Als Gutachten hat die landesplanerische Beurteilung keine unmittelbare genehmigende oder ablehnende rechtliche Wirkung. Eine rechtsverbindliche Entscheidung über ein bestimmtes Vorhaben ist einem späteren Planfeststellungsverfahren des Eisenbahnbundesamts vorbehalten, in dem das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens in allen Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen ist.

Geplant ist, das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens bis Ende des Jahres vorzulegen. Die Verfahrensbeteiligten und die Öffentlichkeit werden über den Abschluss des Verfahrens unter anderem durch ortsübliche Bekanntmachung informiert. Die landesplanerische Beurteilung wird zudem auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern veröffentlicht werden.

 

Erreichbarkeit der Pressestelle: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, ( 089 2176 2999 )

Verantwortlich: Wolfgang Rupp, Pressesprecher

 

Hier gehts zum Download dieser Pressemitteilung:pdf.png20201008_Pressemitteilung_RegOBB_Sachstand_Raumordnungsverfahren.pdf108.83 KB