Kinderschutzbund sucht neue Telefonberater:innen
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P R E S S E M I T T E I L U N G Kinderschutzbund Rosenheim
„Wir hören zu“ – Kinderschutzbund sucht neue Telefonberater:innen
Schulung startet im Frühjahr 2026
Manchmal reicht ein Gespräch, um wieder Luft holen zu können. „Seit einem Anruf bei euch ist mein Leben wieder ruhiger geworden und ich auch. Danke dafür!“, schrieb ein Jugendlicher nach seinem Gespräch mit der „Nummer gegen Kummer“. Solche Sätze zeigen, wie wertvoll es ist, wenn jemand zuhört – einfach da ist, ohne zu werten.
Der Kinderschutzbund Rosenheim sucht Menschen, die genau das tun möchten: zuhören, stärken, Halt geben. Nicht als Profis, sondern als engagierte Mitmenschen, die ihre Zeit sinnvoll einsetzen möchten. Darüber reden hilft: Mehr als 5.000 Kinder und Jugendliche sowie rund 500 Eltern greifen jedes Jahr zum Telefon, weil sie jemanden brauchen, der ihnen zuhört. Doch die derzeit knapp 30 Ehrenamtlichen beim Kinderschutzbund Rosenheim reichen dafür längst nicht aus. Deshalb startet am 24. Februar 2026 eine neue Ausbildung für das Ehrenamt am Kinder- und Jugendtelefon sowie am Elterntelefon. Einsatzorte sind dabei Rosenheim oder Wasserburg.
Die Schulung umfasst mehrere Abendtermine und ein Wochenende, ergänzt durch Hospitationen am Telefon und am Ende gibt es eine Teilnahmebestätigung. Nach der Schulung übernehmen die Ehrenamtlichen zwei Dienste á 3 Stunden pro Monat – individuell flexibel planbar und je nach Wohnort in Rosenheim oder Wasserburg. Fachliche Begleitung durch Praxisanleitung und Supervision sorgt dafür, dass niemand mit belastenden Situationen allein bleibt.
„Unsere Berater:innen schenken Zeit, Empathie und Ruhe – das ist unser wichtigstes Werkzeug“, erklärt Judith Santer, Koordinatorin der Beratungstelefone beim Kinderschutzbund Rosenheim. Eine Ehrenamtliche ergänzt: „Ich bin schon eine ganze Weile dabei, manchmal berührt es mich wirklich tief. Und gleichzeitig gehe ich jedes Mal mit dem Gefühl nach Hause, wirklich unterstützt zu haben.“
Wer gut zuhören kann, offen ist für ganz unterschiedliche Lebensentwürfe und Lust hat, Teil eines starken Teams zu werden, ist herzlich willkommen. Auch wer bisher nicht an ein Ehrenamt gedacht hat, kann hier einen sinnvollen und bereichernden Ausgleich zum Alltag finden.
Interessierte können ein unverbindliches Infogespräch vereinbaren:
Judith Santer, Kinder-/Jugendtelefon & Elterntelefon
Tel. 0170 3711775 · Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen unter www.kinderschutzbund-rosenheim.de oder www.nummergegenkummer.de.
Bekanntmachung des Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Oberaudorf für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen an Arbeitsstellen vom 25.11.2025
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Bekanntmachung des
Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Oberaudorf für
verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO
über Maßnahmen an Arbeitsstellen vom 25.11.2025
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 das Gebührenverzeichnis der Gemeinde Oberaudorf für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen an Arbeitsstellen beschlossen. Dieses tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Das Gebührenverzeichnis ist in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (EG, Zi.-Nr. 3 und 4) niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO) und liegt in der Zeit vom 01.12.2025 bis einschließlich 20.12.2025 öffentlich aus.
Das Verzeichnis ist in der Anlage beigefügt.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text des Gebührenverzeichnisses der Gemeinde Oberaudorf für verkehrsrechtliche Anordnungen nach § 45 Absatz 6 StVO über Maßnahmen an Arbeitsstellen im Internet unter
https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene
veröffentlicht.
Oberaudorf, den 28.11.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
20251201_Gebührenverzeichnis_VR_Anordungen.pdf573.03 KB
Bekanntmachung Neuerlass Hundesteuersatzung zum 01.01.2026
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20251128_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf22.94 KB
20251128_Bekanntmachung_Hundesteuersatzung_Neuerlass_01.01.2026.pdf1.59 MB
Stellenanzeige Sachbearbeiter für das Steueramt (w/m/d)
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Details zur vakanten Stelle und Bewerbungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Stellenanzeige Reinigungskraft
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- Kategorie: Stellenangebote
Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Reinigungskraft (m/w/d)
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 25 Sunden.
Für die Besetzung der Stelle sollten Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Erfahrung in der Raum- und Gebäudepflege sowie sicherer Umgang mit den üblichen Reinigungsmitteln- und Geräten.
- Flexibilität und Einsatzbereitschaft an verschiedenen Einsatzorten, insbesondere in der Grundschule, dem Kindergarten und im Rathaus, auch zu unüblichen Arbeitszeiten.
- Körperliche Belastungsfähigkeit
- Idealerweise den Führerschein der Klasse B
Das bieten wir Ihnen:
- Einen sicheren und langfristigen Arbeitsplatz
- Eine abwechslungsreiche Tätigkeit in verschiedenen Einrichtungen der Gemeinde Oberaudorf
- Den Einsatz in einem engagierten Team, bei gutem Arbeitsklima
- Die Möglichkeit der selbstständigen Zeiteinteilung
- Eine Bezahlung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) mit guten Sozialleistungen, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung
- Fünf-Tage-Woche und 30 Tage Jahresurlaub
- Angebot zum Fahrradleasing
Zu weiteren Einzelheiten bzw. Auskünften steht Ihnen gerne Herr Seebacher, Tel: 08033/301-15 zur Verfügung.
Aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an die Gemeinde Oberaudorf, Personalamt, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder nutzen Sie ganz einfach die Möglichkeit der Online-Bewerbung.
