Ferienjob als Betreuer / Betreuerin (m/w/d) der kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Rosenheim
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Ferienjob als Betreuer / Betreuerin (m/w/d) der kommunalen Jugendarbeit des Landkreises Rosenheim
Schöffenwahl 2023 / Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
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Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste
Pflegestützpunkt Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf
Sprechstunde der Behindertenbeauftragten am 14.02.23, 14 Uhr
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Die Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben.
Nächste Sprechstunde: 14. Februar 2023, 14-15 Uhr, Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)
In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:
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Telefon: 0176 / 43448572
1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Am Heimfeld"
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Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet "Am Heimfeld" gefasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewägt, den Planentwurf (Stand 24.01.2023) mit etwaigen Änderungen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
1_FNP_Änderung_Bekanntmachung__3_Abs._2__31012023.pdf1.93 MB
Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 43 "Am Heimfeld"
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Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 27.10.2020 den Aufstellungsbeschluss für die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Am Heimfeld" gefasst.
Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 24.01.2023 die eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgewägt, den Planentwurf (Stand 24.01.2023) mit etwaigen Änderungen gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Behördenbeteiligung (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Bpl_Am_Heimfeld_Bekanntmachung__3_Abs._2_31012023.pdf2.08 MB
Spielstadt Mini Ro und Spielmobil sucht Betreuer*innen
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Pressemitteilung Kreisjugendring
Ferienjobs mit hohem Spaßfaktor
Spielstadt Mini Ro und Spielmobil sucht Betreuer*innen
Nächste Sitzung des Bau- und Straßenausschusses
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Sämtliche Bauanträge, Vorbescheide und sonstige Anfragen einschließlich der vollständigen Unterlagen sowie alle in der nächsten Sitzung
- am 07.03.2023 -
zu behandelnden Themen sind spätestens bis 21.02.2023 im Bauamt einzureichen.
Hier finden Sie die derzeit geplanten Sitzungstermine für 2023
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Ostermayer Tel. 08033 / 301-12, Frau Kiesl Tel. 08033 / 301-18 und Frau Eva Marschke Tel. 08033 / 301-41 gerne zur Verfügung.
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
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Gemeinde Oberaudorf, Ordnungsamt, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf, Tel:08033/301-24, Fax 08033/301-42
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf
eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Die Einstellung soll zum nächst möglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit derzeit 35 Wochenstunden erfolgen. Andere Arbeitszeitvereinbarungen sind je nach Einsatzschwerpunkt im Gruppendienst möglich.
Wir erwarten von Ihnen eine sehr liebevolle, klare und konsequente Haltung den Kindern gegenüber, Teamfähigkeit und Offenheit. In unserer „Schatztruhe“ erwartet Sie ein hoch engagiertes, freundliches Team, das sich auf eine konstruktive Arbeit mit Ihnen freut!
Zudem bieten wir Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, großzügige personelle Rahmenbedingungen, ein angenehmes Arbeitsklima, gute Fortbildungsmöglichkeiten, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 31.05.2023 an die Gemeinde Oberaudorf, z.H. Herrn Seebacher,
Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Ute Peter,
Tel. 08033/ 4889 (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Infos zur Einrichtung erhalten Sie auch unter:
Pflegestützpunkt des Landratsamtes Rosenheim / Außenstelle Oberaudorf
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BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation
Wittelsbacherstraße 38
83022 Rosenheim
Bewerbung als Jugendschöffe am Amtsgericht Rosenheim bzw. Außenstelle Traunstein
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Jugendschöffen gesucht: Bewerbung bis 24. Februar 2023
Pressemitteilung des Landratsamtes vom 4. Jan 2023
Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Zu diesem Zweck stellt der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim eine Vorschlagsliste auf.
Die Aufgabe der Jugendschöffen besteht darin, in Strafverfahren mit Jugendlichen oder jungen Heranwachsenden die Richterinnen und Richter beim Jugendschöffengericht Rosenheim und den Jugendkammern des Landgerichts Traunstein zu unterstützen. Jugendschöffen sollten über soziale Kompetenz, Sinn für Gerechtigkeit und Empathiefähigkeit verfügen. Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche, die gegen das Gesetz verstoßen, anders zu beurteilen sind als Erwachsene. Bei Jugendlichen ist der Reifungsprozess der Persönlichkeit noch nicht abgeschlossen – daher fehlt ihnen häufig die notwendige Einsicht in die Konsequenzen ihrer Handlungen. Das Jugendstrafrecht folgt daher dem Grundgedanken „Erziehung statt Strafe“. Jugendrichter und Jugendschöffen sind also nicht nur Richter, sondern auch „Erziehende“. Das Ziel ist es, die Entwicklung des jungen Menschen möglichst positiv zu beeinflussen. Neben Strafmaßnahmen kommen daher auch und in erster Linie Erziehungsmaßnahmen in Betracht.
Gesucht werden Männer und Frauen aus verschiedenen Kreisen der Bevölkerung. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben. Wer sich für das Ehrenamt eines Jugendschöffen interessiert und dazu die nötigen Voraussetzungen mitbringt, kann sich bis zum 24. Februar 2023 beim Kreisjugendamt Rosenheim um die Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben. Die Vorschlagliste wird dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rosenheim in seiner nächsten Sitzung zur Abstimmung vorgelegt. Die Vorschlagsliste wird anschließend eine Woche öffentlich ausgelegt. Gegen die Vorschlagsliste kann innerhalb einer Woche Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass auf die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nicht zum Amt eines Schöffen berufen werden sollen oder vom Schöffenamt ausgeschlossen sind.
Bewerben können sich Personen, die unter anderem:
• beim Amtsantritt (01.01.2024) mindestens 25 Jahre alt und nicht älter als 69 Jahre sind
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
• im Landkreis Rosenheim wohnen
• die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
• nicht in Vermögensverfall geraten sind
• Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, Ausbilder oder in der Jugendhilfe oder ehrenamtlichen Jugendarbeit.
Die Bewerbung erfolgt über das Bewerbungsformular und ist schriftlich oder per Mail einzureichen:
Landratsamt Rosenheim
Kreisjugendamt
Wittelsbacherstrasse
83022 Rosenheim
oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen finden Sie unter www.schoeffenwahl.de bzw. https://www.landkreis-rosenheim.de/jugendschoeffen-gesucht-bewerbung-bis-24-februar-2023/?findTab=
Wirtschaftsschule Alpenland / Tag der offenen Tür am 28.02.23 18 Uhr
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Wirtschaftsschule Alpenland Bad Aibling
Ziel: Mittlerer Bildungsabschluss
Anmeldung: vom 20.-24.03.2023
Tag der offenen Tür: 28. Februar 2023, 18 Uhr
Nähere Infos: www.salp.de
Stellenangebot - Mitarbeiter (w/m/d) für den Bauhof
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine
Mitarbeiter/Mitarbeiterin für den Bauhof in Vollzeit
Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
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Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf
Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.
Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.
Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.
Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.
Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.
Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:
Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkbuchten am Oberfeldweg
- Rathausplatz
- Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
- Parkplatz an der Geigelsteinstaße
Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:
- Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
- Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
- Ein Tagesticket kostet 5,- Euro
Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:
- Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
- An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
- Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden
Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:
- Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
- Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
- Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
- Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen
Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen
drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.
Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.
Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.
An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.
Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.
Stellenangebot - Reinigungskraft
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Die Gemeinde Oberaudorf sucht zur Ergänzung für das Reinigungsteam eine Reinigungskraft (m/w/d).
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023/ Statistische Ämter des Bundes und der Länder suchen Teilnehmer für Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben
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„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht
Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen
wichtige Informationen zur Grundsteuerreform
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Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern
Neuregelung der Grundsteuer
Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns.
Umfangreicher Frage-Antwort-Katalog zum Thema "Flüchtlinge aus der Ukraine" ab sofort auf der Homepage des Landratsamtes
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Das Landratsamt erreicht derzeit eine Vielzahl an Fragen rund um die Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine“. Viele dieser Fragen werden aktuell sicherlich auch von Helferkreisen und engagierten Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune an Sie herangetragen. Wir haben diese Fragen zusammengefasst und mit den dazugehörigen Antworten heute auf der Homepage des Rosenheimer Landratsamtes veröffentlicht. Die Fragen werden sich in den kommenden Wochen sicherlich ändern, es werden neue Fragen dazukommen und andere Fragen an Wichtigkeit verlieren, sodass wir diesen Bereich regelmäßig aktualisieren werden:
Pflegestützpunkt Rosenheim
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Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und
Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter
Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und
neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.
Bekanntmachung Spielplatzsatzung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Bekanntmachung Parkgebührenordnung (Stand 01.04.2022)
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Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.
Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.
Parkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB
Pflanzerde am Wertstoffhof
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
ab sofort gibt es am Wertstoffhof wieder Erde zu kaufen.
Hier die aktuellen Preise:
Rosenheimer Nährkompost 3,00 € pro Sack
Rosenheimer Rindenmulch 3,50 € pro Sack
Rosenheimer Pflanzerde 4,50 € pro Sack
Bio-Pflanzerde: 7,00 € pro Sack
Bio-Hochbeet-Erde: 8,00 € pro Sack
Ich wünsche ein frohes Gartln.
Informationen für Flüchtige und Helfer im Rahmen der Ukraine Krise
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir beobachten Tag für Tag fassungslos das Geschehen in der Ukraine. Die Anzahl der Flüchtigen steigt aufgrund der unfassbaren Situation vor Ort täglich. Der Landkreis befindet sich für die Koordination der Flüchtlingshilfe in enger Koordination mit den Kommunen. Wichtig für alle Privatbürger die helfen wollen, aber auch alle Flüchtigen, ist der Informationslink des Landkreises: https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab= Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Situation.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Bernhardt
Pflegestützpunkt des Landkreises in Oberaudorf eröffnet
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
heute hatte ich die Freude, zusammen mit unserem Seniorenbeauftragten Josef Gasteiger, Frau Nicole Hübel begrüßen zu dürfen. Frau Hübel ist für den Pflegestützpunkt Rosenheim des südlichen Landkreises zuständig, der ab sofort
Wertstoffinseln in der Gemeinde
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...
Öffnung der Bücherei mit 2G-Regel / Stand 13.12.2021
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
soeben erhielten wir von unserem Büchereiteam folgende Information:
Bebauungsplan "Am Heimfeld"
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.
Zugangsregelungen zum Rathaus und zu Sitzungen
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Beim Besuch der Gemeindeverwaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich!
Bezugnehmend auf die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 weisen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt nach § 3 Abs. 3 zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entsprechend beschränkt sind, d. h. die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben. Es gilt die 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht.
Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022: Erinnerungsversand startet in Bayern
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Pressemitteilung vom 25.10.2021
Bayerisches Landesamt für Statistik
Das Landesamt für Statistik versendet diese Woche Erinnerungsschreiben für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Darin werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben, um Rückmeldung gebeten. Die Beantwortung kann flexibel entweder mit dem beigelegten Papierfragebogen erfolgen oder ressourcenschonend online über https://idev.bayern.de. Wichtig hierbei: Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht.
Im September 2021 startete in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Mithilfe dieser kurzen Abfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Verwaltungsdaten über (Mit-)Eigentümer und Gebäude aktuell und von guter Qualität sind. Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden mit dem Erinnerungsschreiben gebeten, über den Online-Fragebogen oder den bereitgestellten Papierfragebogen zu melden.
Vorbefragung unterstützt Datenaktualität und dient der Qualitätssicherung
Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung, kurz „GWZ“, im Rahmen des Zensus 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die jetzige Vorbefragung und die spätere GWZ im Jahr 2022 dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Vermessungsbehörden und Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die es zu vereinheitlichen gilt. Außerdem bilden die Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie spätere Wohnort- oder Eigentümerwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Anders als bei der GWZ im Mai 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle, sondern mit einer Million nur etwa ein Viertel aller Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BstatG und § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BStatG gesetzlich festgelegt ist.
Auskunftspflicht papiergebunden oder ressourcenschonend online erledigen
Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei. Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Bislang haben in Bayern über 70 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden diese Woche nur 270 000 Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen und vorfrankiertem Rücksendeumschlag versandt. Andere Formen der Kontaktaufnahme wie etwa Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür finden nach wie vor nicht statt.
Der Zensus 2022: Wichtige Bestandsaufnahme für Gesellschaft und Staat
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.
Innsteg zwischen Erl und Oberaudorf bleibt bis mindestens Mitte 2022 gesperrt
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