Die Gemeinde Oberaudorf bietet zum nächst möglichen Zeitpunkt für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) (m/w/d) an.

Die Gemeinde Oberaudorf bietet für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

am 31.05.2023 um 14 Uhr findet der Erste-Hilfe-Kurs für Senioren statt.

WO? Im Evangelischen Gemeindehaus Oberaudorf, Bad-Trißl-Str. 33

Da die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt ist, wird um vorherige Anmeldung beim Seniorenbeauftragten Sepp Gasteiger unter 08033/ 30 88 075 gebeten.

Teilnahmegebühr: 10 €

Folgende Inhalte werden u. a. behandelt:

  • Akute Blutungen / Wundversorgung
  • Akute Erkrankungen, Schlaganfall, Herzinfarkt u.v.m.

 

pdf.pngErsteHilfeKurs_Senioren.pdf495.23 KB

Bekanntgabe des Aufstellungsbeschlusses sowie der öffentlichen Auslegung

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung einer Einbeziehungsstzung für einen Teilbereich des Grundstückes Brünnsteinstr. 3, Fl.Nr. 1000/22, Gemarkung Niederaudorf gefasst.. 

pdf.pngEinbezSatzung_Brünnsteinstr_Bekanntmachung_AufstBeschl_öff Auslegung_16052023.pdf1.44 MB

pdf.pngEinbeziehungssatzung_Brünnsteinstraße_25042023.pdf110.14 KB

pdf.pngEinbeziehungssatzung_Brünnsteinstraße_3_Begründung_25042023.pdf4.55 MB

Der Gemeinderat von Oberaudorf hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 über die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beraten und eine entsprechende Abwägung vorgenommen. Da sich durch die gefassten Beschlüsse Planänderungen ergeben, wurde die Verwaltung beauftragt, mit einer unter Berücksichtigung der gefassten Beschlüsse geänderten Planung eine erneute, jedoch verkürzte Auslegung bzw. Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB durchzuführen. 

 

pdf.png01_BP_Nr_43_Am_Heimfeld_Neuaufstellung_12_3.TÖB.pdf19.73 MB

pdf.png02_BP_Am_Heimfeld_Neuaufstellung_Begründung_04_3.TÖB_mit_Anhang.pdf5.24 MB

pdf.png03_Baugrundgutachten.pdf988.67 KB

pdf.png03A_Anlage_1.1_Lageplan.pdf2.72 MB

pdf.png03B_Anlage_2.1-6_geotechnische_Baugrundprofile.pdf394.27 KB

pdf.png03C_Anlage_3.1_Korngrößenverteilung.pdf112.72 KB

pdf.png03D_Anlage_3.2-4_Versickerungsversuche.pdf141.34 KB

pdf.png03E_Anlage_4.1-6_Fundamentdiagramme.pdf225.11 KB

pdf.png04_Hydraulische_Berechnungen.pdf228.87 KB

pdf.png04A_Lageplan.pdf182.41 KB

pdf.png05_STN_LRA_UNB_12.01.2023.pdf274.31 KB

pdf.png06_STN_RegvO_06.12.2022.pdf182.63 KB

pdf.png07_STN_WWA_15.02.2023.pdf244.04 KB

pdf.png08_Bpl_Am_Heimfeld_Datenschutz.pdf1.45 MB

pdf.png09_Bekanntmachung_erneute_Auslegung_10052023.pdf2.27 MB

pdf.png10_BA_GR_25.04.2023_erneute_verkürzte_Auslegung.pdf9.12 MB

Braunbär im Gemeindegebiet

 

Nach genauen Untersuchungen des Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) kann nun zweifelsfrei bestätigt werden, dass sich im Bereich des Wildbarrens, im Gemeindegebiet Oberaudorf, ein Braunbär aufgehalten hat. Eine Sichtung des Bären oder eine direkte Begegnung zwischen Mensch und Bär gab es nicht.

Trotz sehr bedauerlichen Schafrissen gehen die Experten des LfU derzeit nicht von einem außergewöhnlichen Verhalten des Tieres und damit von keiner erhöhten Gefahrensituation für Menschen aus. Da Bären täglich sehr weite Strecken zurücklegen können, ist eine genaue Aufenthaltsbestimmung des Tieres nicht möglich. Die weitere Entwicklung wird aber sehr genau beobachtet und sorgfältig ausgewertet. Hinweise aus der Bevölkerung nehmen das LfU sowie die Polizei entgegen.

Bei Begegnungen mit einem Bären gilt es, Ruhe zu bewahren und sich in aufrechter Körperhaltung langsam zurückzuziehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des LfU:

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/baer/faq_baer/index.htm

  

Sanierung der Bad-Trißl-Straße in Oberaudorf.

Sperrung zwischen Sonnenstraße und Wechselbergstraße

                             

Am Montag, den 03.04.2023 beginnt der zweite Bauabschnitt für die Sanierung der Bad-Trißl-Straße. Dabei wird zunächst der Bereich zwischen der Sonnenstraße und der Wechselbergstraße erneuert. Dieser Abschnitt ist bis Mitte August angesetzt.

 

Von der Sperrung sind auch Fußgänger betroffen.

  • Die Zufahrt zur Klink-Bad-Trißl ist nur über die Umleitungsstrecke St. 2089 / Sudelfeldstraße möglich
  • Der Durchgangsverkehr wird über die Sudelfeldstraße, die St 2089 (Rosenheimer Straße) umgeleitet.
  • Fußgänger werden über den Auerbachweg umgeleitet.

  • Anwohnerverkehr ist bis zur Baustelle frei

 

Hinweise:

Der erste Bauabschnitt erststeckt sich insgesamt von der Sonnenstraße bis zur Wechselbergstraße. Es werden auch sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen erneuert. Die Sonnenstraße und die Ganghoferstraße werden zur Sackgasse und enden an der Einmündung Bad-Trißl-Straße. Der gesamte zweite Bauabschnitt dauert bis Ende November 2023.

 

Für genaue Informationen zum Bauablauf stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

 

Straßenbau:

Fa. Pfeiffer Bauges.m.b.H. (Ansprechpartner in der Gemeinde für Anwohner Frau Marschke, Tel: 08033/301-41)

 

Bauausführung und Leitung:

Ingenieurbüro Roplan, Tel: 08031/38961-0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Verkehrsführung: Gemeinde Oberaudorf, Herr Stuhlreiter, Tel: 08033/301-24,

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die Gemeinde Oberaudorf bittet um Verständnis für diese dringende Baumaßnahme.

 

Oberaudorf, 29.03.2023

 

Dr. Matthias Bernhardt

Erster Bürgermeister              

 

 pdfPressemitteilung_Sperrung_Bad_Trißl_Str_Bauabschnitt_2573.9 kB

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Gemeinde Oberaudorf bietet zum nächst möglichen Zeitpunkt für den Kindergarten Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle für den Bundesfreiwilligendienst an. Die Dienstzeit beträgt ein Jahr.

 

Die Gemeinde Oberaudorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen/eine


                   Mitarbeiter/Mitarbeiterin für den Bauhof in Vollzeit

 

 

Liebe Eltern,

 

ab sofort haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind für das neue Kindergartenjahr 2023/24 in einem der folgenden Kindergärten anzumelden: 

 

 

Logo-Pflegestützpunkt-Rosenheim_web.jpg

 

Der Pflegestützpunkt Rosenheim – das neutrale und kostenlose Beratungsangebot von Stadt und
Landkreis Rosenheim auch in Oberaudorf

 

Die  Behindertenbeauftragte der Gemeinde Oberaudorf, Silvana Muno, bietet regelmäßig Sprechstunden an. Die Termine werden auf der Rathaushomepage sowie im Schaukasten am Rathaus bekannt gegeben. 

 

Nächste Sprechstunde: wird noch bekannt gegeben

Kufsteiner Straße 2 (Räume der Bürgerhilfe)  

 

In der Sprechstunde können Sie Ihre Sorgen und Fragen vorbringen, hier wird versucht, Ihnen schnell Informationen und Hilfe zu geben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Behindertenbeauftragte per E-Mail oder telefonisch zu erreichen:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon: 0176 / 43448572

 

 

BERATUNG zur individuellen Pflege- und Versorgungssituation 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

Wittelsbacherstraße 38

  83022 Rosenheim  

 

 

Einführung einer Gebührenpflicht für öffentliche Parkplätze in Oberaudorf

 

Bereits in der diesjährigen Frühjahrsausgabe des Audorfer Anzeigers haben wir über die Einführung der Gebührenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf informiert. Mittlerweile sind die Parkscheinautomaten und die entsprechende Beschilderung aufgestellt. Seit November wird der ruhende Verkehr im Ort von der kommunalen Verkehrsüberwachung kontrolliert.

Die Problematik der Zweckentfremdung der öffentlichen Parkplätze durch private Nutzung verstärkt sich zunehmend. Leider wurde festgestellt, dass viele Privatfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden und die Halter sich dadurch die Miete für Garagen oder Stellplätze einsparen. Dadurch wurden gerade den ansässigen Geschäften und Betrieben die notwendigen Kundenparkplätze entzogen.

Ebenso problematisch stellt sich die Lage auch bei den Parkplätzen bei der Hocheck-Bergbahn und am Waldparkplatz dar. Hier werden die Plätze von vielen Tagesgästen belegt, die die Wanderwege und Freizeiteinrichtungen unentgeltlich nutzen, aber dann im Ort oder in den Gaststätten nicht konsumieren. Die Oberaudorfer Bevölkerung trägt letztendlich die Kosten für die Errichtung und den Erhalt der Parkplätze und profitiert davon nur im geringen Umfang.

Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Parkraumbewirtschaftung der Ortsmitte von Oberaudorf sowie für die öffentlichen Parkplätze außerhalb des Ortszentrums einzuführen.

Für die Parkplätze im Ortszentrum wurde die freie Parkzeit von bisher einer Stunde auf zwei Stunden erhöht. Die freie Parkzeit kann durch Drücken der sog. „Semmeltaste“ am Automaten angefordert werden.

Für die Parkplätze, die im Außenbereich liegen, wird eine Tagesgebühr von 3,- Euro erhoben. Die Gebührenerhebung am Parkscheinautomaten kann mit Münzgeld oder Kartenzahlung erfolgen. Die Parkflächen, für die Gebührenpflicht besteht, sind entsprechend beschildert oder markiert.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Die Parkzone I erstreckt sich auf die Ortsmitte von Oberaudorf. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkbuchten am Oberfeldweg
  • Rathausplatz
  • Parkplatz am Kurpark an der Bad-Trißl-Straße
  • Parkplatz an der Geigelsteinstaße

 

Die Gebühren für das Parken betragen in der Parkzone I:

 

  • Die ersten zwei Stunden gebührenfrei (Freiparktaste am Parkscheinautomat)
  • Jede weitere angefangenen 30 Minuten 0,50 Euro
  • Ein Tagesticket kostet 5,- Euro

Die Gebührenpflicht in der Parkzone I erstreckt sich auf folgende Zeiträume:

  • Montag bis Samstag von 07.00 bis 18.00 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen besteht keine Gebührenpflicht
  • Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden

Die Parkzone II gilt für ausgewiesene KFZ-Parkplätze im Gemeindegebiet außerhalb der Ortsmitte. Sie gilt insbesondere für folgende Parkplätze:

  • Parkplatz am Luegsteinsee und Parkbuchten entlang der Seestraße
  • Parkplätze an der Talstation der Hocheckbergbahn, Parkbuchten und Parkstreifen entlang der Carl-Hagen-Straße, der Laurentiusstraße und des Hubertusweges
  • Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld
  • Waldparkplatz an der B 307 bei den Tatzelwurmwasserfällen

Die Gebühren für das Parken auf den Parkplätzen der Parkzone II betragen

drei Euro für einen Tag. Es zählt der Kalendertag.

Die Gebührenpflicht in der Parkzone II besteht täglich von 08.00 bis 18.00 Uhr.

Die Höchstparkdauer beträgt 12 Stunden.

An den Parkplätzen an der Talstation der Bergbahn Hocheck sowie am Parkplatz an der Hocheckstraße am Grafenfeld werden zwei Euro der Parkgebühr beim Kauf einer Fahrkarte für die Bergbahn Hocheck angerechnet.

Am Waldparkplatz gilt: Die Höchstparkdauer wird auf drei aufenander folgende Kalendertage beschränkt. Grund ist die Übernachtungsmöglichkeit am Brünnsteinhaus lt. Anordnung vom 19.04.2022

Außerdem gibt es einen Jahresparkschein. Dieser gilt ein Jahr lang für alle gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in Oberaudorf. Die Gebühr beträgt 60,- Euro. Ein Jahresparkschein kann nur bei der Gemeindeverwaltung erworben werden. Dieser Parkschein bezieht sich auf das amtliche Kennzeichen des entsprechenden Fahrzeuges. Es können bis zu zwei Kennzeichen angegeben werden, die Parkberechtigung besteht nur für ein Fahrzeug. Auch mit Jahresparkschein muss die jeweilige Höchstparkdauer für den entsprechenden Parkplatz eingehalten werden.

Die Gemeinde Oberaudorf sucht zur Ergänzung für das Reinigungsteam eine Reinigungskraft (m/w/d).

 

„Wo bleibt mein Geld?“ – Teilnehmer für nächste Erhebung zu Einnahmen und Ausgaben gesucht

Teilnehmer für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) gesucht. Mitmachen und mindestens 100 Euro Prämie erhalten, EVS als wichtige Datenbasis für politische Entscheidungen

 

Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern 

Neuregelung der Grundsteuer 

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie  fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen und dient der  Finanzierung von Schulen und Kitas. Sie hat Bedeutung für jeden von uns. 

Das Landratsamt erreicht derzeit eine Vielzahl an Fragen rund um die Thematik „Flüchtlinge aus der Ukraine“. Viele dieser Fragen werden aktuell sicherlich auch von Helferkreisen und engagierten Bürgerinnen und Bürger ihrer Kommune an Sie herangetragen. Wir haben diese Fragen zusammengefasst und mit den dazugehörigen Antworten heute auf der Homepage des Rosenheimer Landratsamtes veröffentlicht. Die Fragen werden sich in den kommenden Wochen sicherlich ändern, es werden neue Fragen dazukommen und andere Fragen an Wichtigkeit verlieren, sodass wir diesen Bereich regelmäßig aktualisieren werden:

 

 

Pflegestützpunkt_Logo.png

 

 

 

Der Pflegestützpunkt von Stadt und Landkreis Rosenheim ist Lotse und Wegweiser sowie Berater und
Begleiter durch die komplexen Systeme des Pflege-, Sozial- und Gesundheitsbereichs.
Gemeinsam mit den Ratsuchenden finden die Beraterinnen individuelle Lösungen, unter
Einbeziehung von persönlichen Wünschen und Ressourcen, durch eine umfassende, kostenfreie und
neutrale Beratung nach § 7 a SGB XI, zu allen Themen der Pflege und zu Hilfen im Alter.

 

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Satzung über die Herstellung und Ablösung von Kinderspielplätzen (Spielplatzsatzung - SpPS) liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

 

pdf.pngSatzung_über_die_Herstellung_und_Ablösung_von_Kinderspielplätzen_Spielplatzsatzung_SpPS_En.pdf279.72 KB

pdf.pngBekanntmachung_Spielplatzsatzung_03-2022.pdf277.85 KB

Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.03.2022 die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 21.04.2022 in Kraft.

Die Satzung wird in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)

niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).

Die Parkgebührenordnung der Gemeinde Oberaudorf liegt vom 01.04.2022 bis einschließlich 20.04.2022 öffentlich aus.

pdf.pngParkgebührenordnung_Oberaudorf_Endfassung_04-2022.pdf210.90 KB

pdf.pngBekanntmachung_Parkgebührenordnung_04-2022.pdf276.06 KB

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ab sofort gibt es am Wertstoffhof wieder Erde zu kaufen.

 

Hier die aktuellen Preise:

Rosenheimer Nährkompost 3,00 € pro Sack
Rosenheimer Rindenmulch 3,50 € pro Sack
Rosenheimer Pflanzerde 4,50 € pro Sack

Bio-Pflanzerde: 7,00 € pro Sack
Bio-Hochbeet-Erde: 8,00 € pro Sack

Ich wünsche ein frohes Gartln.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

wir beobachten Tag für Tag fassungslos das Geschehen in der Ukraine. Die Anzahl der Flüchtigen steigt aufgrund der unfassbaren Situation vor Ort täglich. Der Landkreis befindet sich für die Koordination der Flüchtlingshilfe in enger Koordination mit den Kommunen. Wichtig für alle Privatbürger die helfen wollen, aber auch alle Flüchtigen, ist der Informationslink des Landkreises: https://www.landkreis-rosenheim.de/solidaritaet-mit-der-ukraine/?findTab= Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen zur aktuellen Situation.

Mit freundlichen Grüßen,

Matthias Bernhardt

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute hatte ich die Freude, zusammen mit unserem Seniorenbeauftragten Josef Gasteiger, Frau Nicole Hübel begrüßen zu dürfen. Frau Hübel ist für den Pflegestützpunkt Rosenheim des südlichen Landkreises zuständig, der ab sofort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in den vergangenen Tagen taucht vermehrt die Frage nach den fehlenden Containern an den Wertstoffinseln auf. Die Veränderung hat mit einer Umstellung der Strategie des Landkreises zu tun: https://www.landkreis-rosenheim.de/das-trennen-von.../...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

soeben erhielten wir von unserem Büchereiteam folgende Information:

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aber morgen wird im Haus des Gastes das Modell zum Bebauungsplan am Heimfeld (altes Hallenbadgelände) ausgestellt. Der Gemeinderat und der federführende Architekt sind in mehreren Sitzungen zum nun ausgestellten Vorschlag gekommen. Nun sind Sie gefragt. Neben dem Modell werden Zettel für Anregungen Ihrerseits ausgelegt, die Sie dann in eine Urne werfen können. Über Ihre Anregungen wird dann in der ersten Sitzung des Gemeinderats im neuen Jahr beraten werden. Bitte bringen Sie Ihre eigenen Stifte mit, da wir aufgrund der Corona Situation, keine Stifte auslegen können.

Beim Besuch der Gemeindeverwaltung ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich!

 

regelungen.png

 

Bezugnehmend auf die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020 weisen Bürgermeister und Verwaltung darauf hin, dass Gemeinderatssitzungen und Sitzungen der Ausschüsse bis auf Weiteres unter dem Vorbehalt nach § 3 Abs. 3 zur Vermeidung von möglichen Ansteckungen auf Basis räumlicher Voraussetzungen entsprechend beschränkt sind, d. h. die empfohlenen Mindestabstände müssen gewahrt bleiben. Es gilt die 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht.

 

 

Pressemitteilung vom 25.10.2021

Bayerisches Landesamt für Statistik

 

Das Landesamt für Statistik versendet diese Woche Erinnerungsschreiben für die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022. Darin werden Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit Wohnraum bzw. Wohnungen, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht gemeldet haben, um Rückmeldung gebeten. Die Beantwortung kann flexibel entweder mit dem beigelegten Papierfragebogen erfolgen oder ressourcenschonend online über https://idev.bayern.de. Wichtig hierbei: Es besteht eine gesetzlich verankerte Auskunftspflicht.


Im September 2021 startete in Bayern die Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung. Mithilfe dieser kurzen Abfrage wird ermittelt, ob die vorliegenden Verwaltungsdaten über (Mit-)Eigentümer und Gebäude aktuell und von guter Qualität sind. Bürgerinnen und Bürger, die bis einschließlich 17. Oktober 2021 noch nicht an der Befragung teilgenommen haben, werden mit dem Erinnerungsschreiben gebeten, über den Online-Fragebogen oder den bereitgestellten Papierfragebogen zu melden.


Vorbefragung unterstützt Datenaktualität und dient der Qualitätssicherung
Die Vorbefragung ist ein wichtiger erster Meilenstein für den effizienten Ablauf der Gebäude- und Wohnungszählung, kurz „GWZ“, im Rahmen des Zensus 2022. Die Eigentümer- und Gebäudedaten, die als Basis für die jetzige Vorbefragung und die spätere GWZ im Jahr 2022 dienen, stammen aus verschiedenen Quellen, zum Beispiel von Vermessungsbehörden und Grundsteuerstellen. Diese Daten weisen teilweise sehr unterschiedliche Strukturen auf, die es zu vereinheitlichen gilt. Außerdem bilden die Daten jeweils nur den Stand zu einem bestimmten Zeitpunkt ab. Ereignisse, wie spätere Wohnort- oder Eigentümerwechsel, sind möglicherweise noch nicht enthalten und sollen mithilfe der Vorbefragung ermittelt werden. Anders als bei der GWZ im Mai 2022 werden bei der Vorbefragung nicht alle, sondern mit einer Million nur etwa ein Viertel aller Auskunftspflichtigen befragt. Die Entscheidung über deren Auswahl hängt von der Struktur und der Aktualität der vorliegenden Daten ab. Für die Befragten besteht eine Auskunftspflicht, die nach § 6 Absatz 1 Nummer 1 BstatG und § 24 Absatz 1 ZensG 2022 in Verbindung mit § 15 BStatG gesetzlich festgelegt ist.


Auskunftspflicht papiergebunden oder ressourcenschonend online erledigen
Um eine Teilnahme an der Vorbefragung auch für die Personen möglich zu machen, die online nicht melden können, liegt dem Erinnerungsschreiben ein Papierfragebogen bei. Maximal elf Fragen sind zu beantworten. Natürlich ist die Meldung mit den mitgelieferten Zugangsdaten auch weiterhin online möglich. Bislang haben in Bayern über 70 Prozent der Auskunftspflichtigen online gemeldet. Daher werden diese Woche nur 270 000 Erinnerungsschreiben mit beigelegtem Papierfragebogen und vorfrankiertem Rücksendeumschlag versandt. Andere Formen der Kontaktaufnahme wie etwa Befragungen durch Erhebungsbeauftragte an der Haustür finden nach wie vor nicht statt.
Der Zensus 2022: Wichtige Bestandsaufnahme für Gesellschaft und Staat
Mit dem Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt. In Deutschland ist der Zensus eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird.

 

Presseinformation:

 

Land Tirol, Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck
Tel: +43 512 508 1902 | Fax +43 512 508 741905 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | DVR: 0059463

 

Bekanntmachung zur Beendigung des Schulbusverkehrs zum Gymnasium Kufstein ab dem Schuljahr 2023

 

Das Landratsamt Rosenheim als zuständige Behörde für die Schülerbeförderung für weiterführende Schulen hat uns bezüglich des Schulbusverkehrs von Oberaudorf und Kiefersfelden zum Gymnasium Kufstein folgendes mitgeteilt:

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Holen Sie sich einfach alle Termine zur Müll- und Altpapierabfuhr auf Ihr Smartphone mit der kostenlosen Abfall-App des Landkreises Rosenheim.

Erhältlich im App Store und auf Google Play.

Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

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