Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
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Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (Kämmerei I. Stock, Zi.-Nr. 16)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Oberaudor im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Bekanntmachung der ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
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Bekanntmachung der
Ersten Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf
vom 05.12.2024
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.11.2024 die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf erlassen. Diese tritt zum 01.09.2025 in Kraft.
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf wird
in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf,
Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15)
niedergelegt (Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung – GO).
Die Erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung über die Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf liegt
vom 06.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text der Gebührensatzung für die Einrichtung Mittagsbetreuung in der Grundschule Oberaudorf im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene veröffentlicht.
Oberaudorf, den 05.12.2024
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
kostenfreie Energieberatung / Landratsamt Rosenheim
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Landratsamt Rosenheim
Wirtschaftsförderung
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Stellenangebot - Staatl. geprüfte/r Kinderpfleger/in
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Die Gemeinde Oberaudorf bietet für die Kindertagesstätte Schatztruhe in Niederaudorf eine Stelle als staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in) (m/w/d) an.
Die Einstellung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit mit 35 Wochenstunden erfolgen. Andere Arbeitszeitvereinbarungen sind je nach Einsatzschwerpunkt im Gruppendienst möglich.
Wir erwarten von Ihnen eine sehr liebevolle, klare und konsequente Haltung den Kindern gegenüber, Teamfähigkeit und Offenheit.
In unserem modernen und gut ausgestatteten Kinderhaus „Schatztruhe“ erwartet Sie ein hoch engagiertes, freundliches Team, das sich auf eine konstruktive Arbeit mit Ihnen freut!
Zudem bieten wir Ihnen eine leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, großzügige personelle Rahmenbedingungen, ein angenehmes Arbeitsklima, gute Fortbildungsmöglichkeiten, einen sicheren Arbeitsplatz sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes, u.a. eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung.
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 15.12.2024 an die Gemeinde Oberaudorf, z.H. Herrn Seebacher, Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Für Rückfragen steht Ihnen die Leiterin des Kindergartens, Frau Ute Peter,
Tel. 08033/ 4889 (Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gerne zur Verfügung.
Infos zur Einrichtung erhalten Sie auch unter:
mangelhafte Zustellung des Audorfer Anzeigers / Herbstausgabe
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
leider sind bei der Gemeinde zahlreiche Beschwerden aus der Bürgerschaft über die fehlende Zustellung unserer Herbstausgabe des Audorfer Anzeigers eingegangen.
Die Gemeinde bedauert dies zutiefst! Eine Beschwerde bei der Deutschen Post über die mangelhafte Zustellung wurde bereits eingereicht.
Am 17.10.24 wurden uns von der Post mehrere hundert Exemplare zurück gebracht, die ohne ausreichende Begründung nicht zugestellt wurden!
Ab sofort können Sie also der Anzeiger wieder in unserer Touristinformation abholen. Aktuelle Ausgaben finden Sie jeweils auch auf unserer Homepage unter https://www.oberaudorf.de/audorfer-anzeiger/
Der im Anzeiger abgedruckte Fragebogen / Bürgerbeteiligung für das Städtebauförderungsprogramm (Seite 15 und 16 der aktuellen Ausgabe) wird trotz Fristablauf weiterhin gerne angenommen. Sie können ihn entweder in den Rathausbriefkasten werfen oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übersenden.
Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und werden auch künftig alles unternehmen, Ihnen wieder eine zuverlässige Zustellung unseres Mitteilungsblattes zu ermöglichen.
Gemeinde Oberaudorf
WED-Präventionsaktion "Tag des Einbruchschutzes"
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Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd Informationsveranstaltungen durchführen.
Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).
Dies ist u.a. auf die polizeiliche Präventionsarbeit durch Schwerpunktaktionen, Vorträgen und Informations-Flyern zurückzuführen.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Alexandra Helmstreit
Kriminalhauptkommissarin
Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Sachgebiet E3 - 3.1 Prävention
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Kaiserstraße 32 . 83022 Rosenheim
Tel: 08031 200-1094 . CNP: 7250-1094
Fax: 08031 200-1099 . CNP: 7250-1099
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Wärmeplanung
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Eine kommunale Wärmeplanung soll Immobilien-Eigentümern Wege aufzeigen, wie sie umweltfreundlich heizen können. Nach und nach erstellen alle Kommunen einen solchen Plan für Bürgerinnen und Bürger.
Oberaudorf hat früh damit begonnen und kann erste Ergebnisse vorzeigen.
Am Mittwoch, 18. September 2024, um 18.00 Uhr informierten Gemeindevertreter und Energieexperten im Haus des Gastes, über die Bestandteile einer kommunalen Wärmeplanung und stellten den aktuellen Stand für Oberaudorf vor.
Bürgermeister Dr. Matthias Bernhardt begrüßte alle Interessierten im Kursaal und stellte das Projektteam vor. Danach führte Harald Rapp, Bereichsleiter Stadtentwicklung beim Energieeffizienzverband AGFW, in das Thema Kommunale Wärmeplanung ein. Das Projektteam präsentierte den aktuellen Stand der kommunalen Wärmeplanung in Oberaudorf und erläuterte die nächsten Schritte.
Bei Fragen oder Anregungen schreiben Sie bitte direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Infos finden Sie in den hinterlegten pdf-Dateien:
pdf Kommunale Wärmeplanung (KWP) Oberaudorf - 18.09.24 (3.50 MB)
pdf Kommunale Wärmeplanung - AGFW Vortrag Rapp - 18.09.24 (3.66 MB)