Bekanntmachung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
(durch Niederlegung in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus Oberaudorf, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf und Bekanntgabe der Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln der Gemeinde Oberaudorf in Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner St. 6, 83080 Oberaudorf und in Niederaudorf, Haus für Kinder, Schulweg 2, 83080 Oberaudorf)
I.
Der Gemeinderat Oberaudorf hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.04.2025 den Beschluss gefasst, die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25.01.1989 aufzuheben, da die Frist für die Durchführung abgelaufen ist. Der Beschluss über die Aufhebung ergeht als Satzung. Diese wird hiermit ortsüblich bekanntgegeben:
S A T Z U N G zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“
Aufgrund der §§ 235 Abs. 4 und 162 des Baugesetzbuches (BauGB) und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Oberaudorf folgende Satzung:
I. Aufhebung der Satzung
Die Satzung der Gemeinde Oberaudorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ vom 25. Januar 1989, bekannt gemacht am 08. August 1989, wird aufgehoben.
II. Geltungsbereich
Der Plan (Anlage) mit den Grenzen des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ ist Bestandteil dieser Satzung.
III. Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Oberaudorf, den 29.04.2025
gez.
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
Der dazugehörige Lageplan ist Bestandteil der Satzung
Die Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ liegt gemäß Art. 26 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung –GO- in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 30.04.2025 bis einschließlich 20.05.2025 öffentlich aus.
II.
Darüber hinaus ist der vollständige Text Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Oberaudorf“ sowie die Hinweise auf § 215 BauGB im Internet unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/verordnungen-satzungen-bebauungsplaene
veröffentlicht.
Hinweis auf § 215 BauGB:
Gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) sind eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB genannten Verfahrens- und Formvorschriften sowie ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Oberaudorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Oberaudorf, den 29.04.2025
Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister
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