Bekanntmachung über die Durchführung des Verkaufs von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“

I.

Der Gemeinderat Oberaudorf hat beschlossen, das Grundstück des ehemaligen Hallen- und Freibades an der Bad-Trißl-Straße als Wohngebiet zu entwickeln und in mehrere Parzellen aufzuteilen. Dazu wurde der Bebauungsplan Nr. 43 „Am Heimfeld“ erlassen. Im Baugebiet entstehen acht Einzelhäuser, zwölf Doppelhaushälften und fünf Mehrfamilienhäuser, davon eines als Wohnhof.

Fünf Grundstücke für Einzelhäuser im Bieterverfahren und zwölf Doppelhäuser im Festpreisverfahren werden nun an private Eigentümer verkauft

Die großen Mehrfamilienhäuser sollen nach heutigem Stand im Eigentum der Gemeinde bleiben und mit entsprechender Förderung dem mietpreisreduzierten Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden.

Der Grundstücksverkauf kann aus rechtlichen Gründen nicht zu vergünstigten Preisen erfolgen. Die Grundstückspeise je m² wurden, je nach Bebaubarkeit, durch amtlich bestellte Gutachter ermittelt.

Der Preis für Doppelhausgrundstücke beträgt demnach 1.064 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, als Festpreis.

Für die Grundstücke für Einzelhäuser beträgt der Preis mindestens 950 Euro pro m², inklusiv Erschließungskosten, im Bieterverfahren. Dieser Preis kann sich je nach Gebot deshalb noch erhöhen!

Die Gemeinde möchte vorrangig der einheimischen Bevölkerung den Grundstückserwerb in diesem sehr ansprechenden Baugebiet ermöglichen. Insbesondere sollen Spekulationen ausgeschlossen und die Errichtung von Zweitwohnungen vermieden werden.

Deshalb wurden für die Grundstücksvergabe Kriterien entwickelt, die an die Verfahren für Einheimischenmodelle angelehnt sind. Durch diese Vorgaben sollen auch städtebauliche Ziele verfolgt werden, die eine Grundstücksnutzung im Sinne einer guten Verträglichkeit im Baugebiet selbst und darüber hinaus für die Allgemeinheit nachhaltig und wertschaffend erzeugen.

Zur Sicherstellung einer transparenten und rechtskonformen Vergabe der Grundstücke hat die Gemeinde Oberaudorf Richtlinien aufgestellt. Die Vergabe erfolgt gemäß diesen ermessenlenkenden Verwaltungsvorschriften, wobei jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller nur ein Wohnbaugrundstück erhalten kann. Anspruchsbegründend sind diese Vergaberichtlinien nicht.

Bewerbungen für den Grundstückserwerb im Baugebiet „Am Heimfeld“ sind ausschließlich anhand eines vorgeschriebenen Bewerbungsbogens möglich. Dieser muss vollständig ausgefüllt sein und bis spätestens 31.08.2025 bei der Gemeindeverwaltung eingehen.

Die Grundstücksvergabe erfolgt dann nach einem Punkteprogramm, das aus der Erfüllung von vorgegebenen Kriterien gemäß der Richtlinie ausgewertet wird.

Zudem gelten beim Grundstückskauf noch Vertragsbedingungen, die eine zweckgemäße Nutzung der Liegenschaften garantieren sollen. Diese Bedingungen sind ebenfalls der Vergaberichtlinie zu entnehmen.

Die Richtlinien für den Verkauf von Grundstücken im Baugebiet „Am Heimfeld“, der Bewerbungsbogen und die maßgebenden Planunterlagen liegen in der Verwaltung der Gemeinde Oberaudorf, Rathaus, Kufsteiner Str. 6, 83080 Oberaudorf (I. Stock, Zi.-Nr. 15 und Zi.-Nr. 11) vom 01.05. bis einschließlich 31.08.2025 öffentlich aus und sind dort auch erhältlich.

Darüber hinaus sind der vollständige Text der Richtlinie und der Bewerbungsbogen sowie die maßgebenden Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Oberaudorf unter https://www.rathaus-oberaudorf.de/aktuelles  veröffentlicht.

Auskünfte erteilt die Gemeindeverwaltung gerne.

Oberaudorf, den 29.04.2025

Dr. Matthias Bernhardt
Erster Bürgermeister

 

 

pdf.png20250429_Flurstücksnachweis_mit_Hausnummer_und_Grundstücksgrößen_Am_Heimfeld.pdf2.18 MBpdf.png20250429_Richtlinien_Verkauf_Grundstücke_Baugebiet_Heimfeld_05.2024.pdf275.92 KBpdf.png20250429_Bewerbungsbogen_Grundstückskauf_Am_Heimfeld.pdf133.96 KB