Nr. 51/2023

Bayreuth,10.08.2023

Bayernweiter Lärmaktionsplan: Beteiligung der Öffentlichkeit startet

Der Landkreis Rosenheim sieht für besondere Härtefälle eine Ermäßigung der Abfallgebühren vor. Folgende Härtefälle kommen dabei in Betracht:

  • Haushalte, in denen sich eine Person befindet, die dauerhaft im großen Umfang Hygieneartikel (Windeln, Einlagen u.ä.) benötigt (Nachweis durch ärztliches Attest ist notwendig).
  • Haushalte, in denen mindestens zwei Kinder leben, die das vierte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.